Selbstverständlich ist die DRIVE-IN-APOTHEKE eine Vollapotheke, so wie es die Apotheken Betriebsverordnung vorschreibt.
Das bedeutet: In einer großen Verkaufshalle (Offizin) finden Sie die typischen Angebote an Beratung und Versorgung mit rezeptpflichtigen Medikamenten.
Ein großes Angebot an frei käuflichen Medikamenten
zu günstigen Preisen ist selbstverständlich vorrätig.
Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen
allerdings der bekannten Preisbindung, an die sich alle Apotheken zu
halten haben.
Auf die Beratung kommt es an.
Diskretion ist alles.
in einem geschlossenen Beratungsraum messen wir Kompressionsstrümpfe an. Apothekentypische Blutuntersuchungen werden hier durchgeführt und wir leisten dort notfalls sogar Erste Hilfe.
Datensicherheit ist bei uns sogar sichtbar:
Sicherheit zählt bei uns doppelt. Unsere Medikamente, Daten, Rezepte Betäubungsmittel und selbstverständlich auch unser Wechselgeld wird durch einen Tresor geschützt. Nun, wir haben vieles von der vorherigen Nutzerin des Gebäudes, der Hamburger Sparkasse, gelernt.
Selbstverständlich ist die
DRIVE-IN-APOTHEKE eine Vollapotheke, so wie es die
Apotheken Betriebsverordnung vorschreibt.
Das bedeutet: In einer großen Verkaufshalle (Offizin) finden Sie die
typischen Angebote an Beratung und Versorgung mit rezeptpflichtigen
Medikamenten
Ein großes Angebot an frei käuflichen Medikamenten zu günstigen
Preisen ist selbstverständlich vorrätig.
Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen allerdings der
bekannten Preisbindung, an die sich alle Apotheken zu halten haben
Wir „blistern“ die
Medikamente für Altenheime, Pflegedienste und auch pflegebedürftige
Patienten. Damit erleichtern wir die Arbeit pflegender
Angehöriger und auch für Pflegedienste.
Das bedeutet:
Altenpflegeheime müssen einen Liefervertrag mit einer Apotheke
nachweisen. Aufgrund unserer besonderen Erfahrungen bieten wir hier
zusätzliche Leistungen. Durch unsere Öffnungszeiten des DRIVE-IN
sind wir auch noch abende erreichbar.
Lieferdienst:
Wir liefern nach Rahlstedt, Braak, Stapelfeld, Stemwarde, Trittau,
Siek, Kronhorst, Papendorf, Jenfeld, Meiendorf, Volksdorf und die
umliegenden Gemeinden; im zulässigen Ramen des APOG, nicht jedoch
als Versandapotheke.